Das sogenannte Verwaltungsvermögen, geregelt im Erbschaftssteuergesetz, ...
Jahressteuergesetz 2010 noch nicht in Kraft getreten. Es wird Korrekturen und Reparaturmaßnahmen bringen. Folgende Änderungen können jetzt schon Aufmerksamkeit verdienen.
- Bei gemischt genutzten Gebäuden mit Betriebsvermögen und Privatvermögen wird künftig nicht mehr der volle Vorsteuerabzug möglich sein. Das sog. Seeling-Modell ist daher nur noch anwendbar bis 31. Dezember 2010 für bis dahin angeschaffte oder fertiggestellte Immobilien.
-Freistellungsaufträge müssen künftig die bundeseinheitliche Steueridentifikationsnummer enthalten.
- Lohnsteuerkarten gibt es nur noch für das Jahr 2010 letztmalig. Danach wird die Lohnsteuerkarte durch elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ersetzt.
Jahressteuergesetz 2010 noch nicht in Kraft getreten. ...
Handlungsbedarf bei der Unternehmensnachfolge
Das sogenannte Verwaltungsvermögen, geregelt im Erbschaftssteuergesetz, welches ein Unternehmen im Erbfall nachweisen muss, darf für die Steuerverschonung von 85 % der Erbschaft- und Schenkungssteuer nicht mehr als 50 % des gesamten Betriebsvermögens ausmachen. Wer 100 % Erbschaftsteuer als Unternehmer sparen möchte, darf lediglich 10 % als Verwaltungsvermögen ausweisen. Außerdem ist die Möglichkeit, das Verwaltungsvermögen auf Tochtergesellschaften zu übertragen, weggefallen. Die Bundesregierung sieht die bisherige Regelung als „Schreibfehler“.
Das sogenannte Verwaltungsvermögen, geregelt im Erbschaftssteuergesetz, ...
Ende der Rechnungssignatur? Eine EU-Umsatzsteuer-Direktive, welcher das Europäische
Parlament noch zustimmen muss, stellt elektronische und Papierrechnungen vollständig gleich. Dadurch würde der Zwang zu einer digitalen Signatur einer elektronisch versendeten Rechnung wegfallen. Die neue Direktive verlangt nur noch die Authentizität des Absenders, die Integrität des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung. Noch dauert es jedoch bis zur Umsetzung. Es müssen auch die Mitgliedsstaaten die Direktive bis Ende 2012 in nationales Recht umgesetzt haben, welches dann erst ab 01. Januar 2013 gelten kann.
Ende der Rechnungssignatur? Eine EU-Umsatzsteuer-Direktive, ...
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Seit 01.07.2010 ist das Gesetz zur Reform der Kontopfändung in Kraft. Das sog. Pfändungsschutzkonto ist dadurch eingeführt worden. Unabhängig von der Quelle des Einkommens wird für einen pfändungsfreien Betrag in Höhe von 985,15 € Pfändungsschutz gewährt. Dies bedeutet eine Ausweitung des Pfändungsschutzes mit umfangreichen Auswirkungen für die Praxis. Art und Strategie der Pfändung müssen geändert werden!
Zwangsvollstreckung aus Forderungstiteln ist oft schwierig. Dies umso mehr, als oft die Adresse des Schuldners unbekannt ist. Die Meldung „unbekannt verzogen“ bedeutet, dass der Schuldner sich weder abgemeldet noch woanders in derselben Stadt angemeldet hat. Das Meldegesetz verpflichtet den Schuldner zwar zur Meldung seiner neuen Wohnadresse. Das Gesetz ist jedoch schwach und wird von den Behörden nur lax eingesetzt.
Seit 01.07.2010 ist das Gesetz zur Reform der Kontopfändung ...
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