Das sogenannte Verwaltungsvermögen, geregelt im Erbschaftssteuergesetz, ...
Unsere Kanzlei deckt die gesamte Palette der anwaltlichen und steuerberaterlichen Tätigkeit ab. Durch unsere umfassenden juristischen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse haben wir verschiedene Tätigkeitsschwerpunkte: Wir unterstützen bei steueroptimierten Gestaltungen, auch im Wege der Unternehmensumwandlung und in Fällen der Unternehmensnachfolge, wir beraten zu gesellschaftsrechtlichen wie auch umwandlungsrechtlichen Problemstellungen. Wir helfen in erbrechtlichen wie auch erbschaftssteuerrechtlichen Fällen. Auch in Arbeits- und Strafrechtsfällen sind wir erfolgreich tätig. Wir begleiten Einspruchsverfahren bei Finanzämtern und führen Prozesse vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof.
Herr Hilber ist tätig als Wirtschaftsprüfer bei Pflichtprüfungen und bei freiwilligen Prüfungen, er errichtet Gutachten zur Bewertung und erstellt Gründungsprüfberichte bei Unternehmensgründungen.